Aufgrund der Vielfalt der von uns bearbeiteten Fälle hat die Kanzlei ein Vergütungssystem auf Verhandlungsbasis eingeführt. Dies ermöglicht es uns, die Vergütung an die individuellen Bedürfnisse und Erwartungen jedes Mandanten anzupassen und die Besonderheiten jedes Auftrags zu berücksichtigen. Jeder Auftrag wird unter Berücksichtigung der Komplexität des Falles, der Anzahl der beteiligten Anwälte, der zur Verfügung gestellten Materialien und der inhaltlichen Unterstützung durch den Mandanten separat abgerechnet. Auf diese Weise können wir den Kunden einen individuellen Ansatz bieten und alle Faktoren berücksichtigen, die sich auf die Kosten der Dienstleistung auswirken können. Auf diese Weise können die Mandanten sicher sein, dass sie nur für die Leistungen zahlen, die wir ihnen tatsächlich anbieten, und wir können ihnen im Gegenzug die höchste Qualität der Dienstleistung bieten.

In jedem Fall kennt der Mandant die Höhe der Vergütung, bevor er die Kanzlei mit seinem Fall betraut.
Die Anwaltskanzlei bietet dem Mandanten mindestens drei Arten der Vergütung an:

FACTS

fester monatlicher Betrag,
unabhängig von der Arbeitsbelastung der Anwaltskanzlei, in der Regel angewandt für dauerhafte Dienstleistungen für Unternehmer

STUNDEN

abhängig von der Arbeitsbelastung der Anwaltskanzlei - die Anzahl der Stunden, die ein Anwalt an einem bestimmten Auftrag arbeitet, in der Regel für dringende, einmalige Aufträge

ALLGEMEINES

ein von der Arbeitsbelastung des Unternehmens unabhängiger Betrag, der in der Regel für einzelne Aufträge verwendet wird, deren Ausführungszeit im Voraus schwer zu bestimmen ist

Auf Wunsch des Mandanten ist es möglich, diese Vergütungsformen der Kanzlei zu modifizieren und die Vergütung vom erzielten Ergebnis abhängig zu machen (Erfolgsprämie).